B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Stand: Juli 2025

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen des B2B-Geschäfts von O`VLS gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Vertragsabschluss

(1) Bestellungen gelten erst mit schriftlicher Bestätigung durch die Verkäuferin als angenommen.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich.

3. Lieferung

(1) Erfüllungsort für die Lieferung ist der Produktionsstandort in Portugal.
(2) Der Käufer hat die Ware am vereinbarten Erfüllungsort auf eigene Kosten abzuholen. Ist auf Wunsch des Käufers die Versendung an einen anderen Ort vereinbart, trägt der Käufer die dadurch entstehenden Transportkosten und das Transportrisiko. Ohne ausdrückliche Weisung des Käufers bestimmt die Verkäuferin Versandweg und Versandart. Auf Wunsch des Käufers wird die Lieferung in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
(3) Ab einer Bestellmenge von 30 Paar pro Auftrag erfolgt die Lieferung versandkostenfrei; das Transportrisiko verbleibt auch in diesem Fall beim Käufer.
(4) Die von der Verkäuferin genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie wirtschaftlich verwertbar sind.
(5) Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen, Rohmaterialmangels, staatlicher Eingriffe oder sonstiger, nicht von der Verkäuferin zu vertretender Umstände berechtigen die Verkäuferin, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern. Bei längeren Verzögerungen informiert die Verkäuferin den Käufer über Beginn und Ende der Störung. Dauert die Behinderung länger als zwei Wochen, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(6) Die Verkäuferin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie ohne eigenes Verschulden von ihren Vorlieferanten nicht beliefert wird, obwohl sie ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die benötigten Materialien zu beschaffen.
(7) Ist eine Lieferverzögerung von der Verkäuferin zu vertreten, kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind auch in diesem Fall ausgeschlossen.

4. Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise in Euro netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Verkäuferin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und weitere Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorkasse auszuführen.
(4) Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, ist die Verkäuferin berechtigt, Lieferungen zu verweigern oder Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen.

5. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin.
(2) Eine Weiterveräußerung ist nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb zulässig. Die daraus entstehenden Forderungen gelten im Voraus als an die Verkäuferin abgetreten.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich zu informieren.

6. Mängel und Gewährleistung

(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).
(2) Bei berechtigten Mängeln steht der Verkäuferin das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu.
(3) Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
(5) Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Farbe, Form oder Verarbeitung stellen keinen Mangel dar.

7. Haftung

(1) Die Verkäuferin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn die zugrunde liegende Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

9. Datenschutz

Die Verkäuferin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der Käufer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Newsletter